Das elektronische Nachweisverfahren eANV

Seit dem 01. Februar 2007 gilt in Deutschland die novellierte Abfallnachweisverordnung, die Er­zeuger, Beför­derer und Entsorger in der Abfallwirtschaft ab 01.04.2010 zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet. Bei der Einführung des eANV geht es dem Gesetzgeber sowohl um die Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem EU-Recht, als auch um ein effizienteres, transparenteres und besser kontrollierbares Verfahren für die Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle.

Elektronische Nachweisführung bedeutet im Wesentlichen:

  • Unterschriebene Entsorgungsnachweise und Begleitscheine in Papierform sind nicht mehr erforderlich und nur noch in Ausnahmefällen zulässig.
  • Die Begleitscheine und Entsorgungsnachweise sind elektronisch zu übermitteln. 
  • Die persönliche Unterschrift wird durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt.
  • Das papiergeführte Register ist elektronisch zu führen.
 
 

Voraussetzungen für Teilnahme am elektronischen Nachweisverfahren

  • ATHOS Anwendungssoftware: Classic Line-Baustein AWS-32 und/oder New Line-Baustein NL-DISPO-S
  • ATHOS Baustein “eANV-Connect“ Classic Line und/oder New Line mit dem entsprechenden Konnektor zum ausgewählten DV-Verfahren
  • DV-Verfahren für eANV des ausgewählten Anbieters
    Unterstützt werden die folgenden DV-Verfahren:
    - Modawi, Firma Consist ITU, Hamburg
    - BifA,  bifa Umweltinstitut, Augsburg
    - jedes andere Verfahren. Entwicklung des Konnektors erfolgt auf Projektbasis.
    Abhängig vom jeweiligen Anbieter fallen entweder gesonderte Lizenzkosten oder aufkommensabhängige Kosten an.
 
 

Der neue Baustein "eANV-Connect"

Die ATHOS Softwareverfahren übernehmen die komplette Steuerung der Abläufe sowie die Kommunikation mit dem ausgewählten DV-Verfahren. Damit werden die Anwender der ATHOS Software zu keinem Zeitpunkt mit fremden Oberflächen, anderen Programmen oder sonstigen neuen Komponenten konfrontiert.

Das leistet der neue Baustein:

  • eANV-konforme Dokumentenerstellung
  • qualifizierte elektronische Signierung und die Kommunikation mit der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) mit der Virtuellen Poststelle (VPS)
  • Regelung des Datenaustausch der für eANV relevanten Dokumente und Nachrichten mit den am eANV beteiligten Geschäftspartner (Beförderer oder Erzeuger)
  • Übermittlung und Abholung von für das eigene Unternehmen relevanten Dokumenten (z.B. Begleitscheine, Entsorgungsnachweise) und Nachrichten (z.B. Genehmigungen, Anforderungen von Registerauszügen) an die und von der ZKS.
 
 

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