

Seit dem 01. Februar 2007 gilt in Deutschland die novellierte Abfallnachweisverordnung, die Erzeuger, Beförderer und Entsorger in der Abfallwirtschaft ab 01.04.2010 zur elektronischen Nachweisführung verpflichtet. Bei der Einführung des eANV geht es dem Gesetzgeber sowohl um die Harmonisierung des deutschen Rechts mit dem EU-Recht, als auch um ein effizienteres, transparenteres und besser kontrollierbares Verfahren für die Entsorgung überwachungsbedürftiger Abfälle.
Elektronische Nachweisführung bedeutet im Wesentlichen:
Die ATHOS Softwareverfahren übernehmen die komplette Steuerung der Abläufe sowie die Kommunikation mit dem ausgewählten DV-Verfahren. Damit werden die Anwender der ATHOS Software zu keinem Zeitpunkt mit fremden Oberflächen, anderen Programmen oder sonstigen neuen Komponenten konfrontiert.
Das leistet der neue Baustein:

